Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

 Uniflora Fritz Tempelhof GmbH

 

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche nationale und internationale Verkäufe, sofern sie nicht ausdrücklich und mit unserer schriftlichen Zustimmung abgeändert werden. Sie gelten bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Allgemeine Einkaufs- und/oder Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  3. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen führen nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des Kaufvertrages.

2. Kaufvertrag

  1. Lieferverträge können mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
  2. Preis- und Produktinformationen (FAX-Angebote) sind freibleibend, auch wenn dieses nicht ausdrücklich kenntlich gemacht wurde.
  3. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsannahme oder Absenden der bestellten Ware zustande.

3. Lieferfrist

  1. Eine vereinbarte verbindliche Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung nach Vertragsabschluß auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrsperren, Beschlagnahme, Embargo, Rohstoff- und Energiemangel, Flugzeug-/LKW-/Schiffsausfall oder –verspätung, Fabrikations- oder sonstige Lieferstörungen – bei uns oder unserem Zulieferer –oder sonstigen unvorhersehbaren, nicht mit zumutbaren Mitteln zu beseitigenden Hindernissen zurückzuführen ist. Derartige Liefer- und Leistungsverzögerungen haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Wird die Lieferung bei unverschuldetem Ausbleiben der Selbstbelieferung ganz oder teilweise unmöglich oder verzögert, stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche gegen uns zu. Wir sind jedoch verpflichtet, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.

4. Sorten- und Qualitätsabweichungen

Sollten vereinbarte Waren eines bestimmten Produzenten und/oder Ursprungslandes nicht lieferbar sein, behalten wir uns das Recht vor, Ware gleicher Qualität eines anderen als des vereinbarten Produzenten und/oder Ursprungslandes zu liefern. Bei Schnittblumen behalten wir uns die Möglichkeit vor, abweichende Qualitätsnormen als die vereinbarten zu liefern. Bei Nelken z.B. anstelle vereinbarter Nelken "Select" nunmehr "Fancy" oder anstelle vereinbarter "Fancy" nunmehr "Standard".

5. Gefahrenübergang und Mängelrügen

  1. Mit der Übergabe der Ware ab Lager unserer jeweiligen Niederlassung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Person geht die Gefahr auf den Käufer über (Gefahrenübergang). Für den Fall, daß wir uns zur Ausführung der Versendung eigener Leute/Fahrzeuge bedienen, haften wir nur für Schäden, die zur Entgegennahme der Ware durch den Verkäufer oder eines vereinbarten Weiterleitungsfrachtführers entstehen. Für Transportschäden wie Bruch oder Verderb durch Transporteinwirkung sowie für verspätetes Eintreffen der Ware an der Empfangsstation haften wir nur, wenn uns nachweislich ein Verschulden trifft. Für diesen Nachweis ist grundsätzlich ein Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer notwendig.
  2. Ware, die nicht hinter verschlossener Tür angeliefert werden kann, hinterlegen wir auf Risiko des Käufers.
  3. Der Käufer hat die Ware spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach der Inempfangnahme zu untersuchen und auf Mängel zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen sind uns ebenfalls innerhalb von 24 Stunden nach der Inempfangnahme schriftlich unter Angabe der Verpackungsaufschrift und einer genauen Schadensspezifikation anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich unter der Angabe der Verpackungsaufschrift und einer genauen Schadensspezifikation mitzuteilen.
  4. Die beanstandete Ware ist in der Originalverpackung mit original Versandaufkleber zu unserer Verfügung zu halten und nach Aufforderung gleichtägig zurückzusenden.
  5. Bei Mängel leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind. Unsere Haftung bleibt in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen.

6. Lieferbedingungen

  1. Unsere Lieferungen erfolgen unfrei ab dem Lager unserer jeweiligen Niederlassung. Frachtkosten werden in Rechnung gestellt.
  2. Bei Exportsendungen gehen Grenzabgaben, Kosten der phytosanitären Untersuchung sowie der Qualitätskontrolle im Einfuhrland zu Lasten des Käufers.

7. Verpackung

  1. Die Verpackung erfolgt auf die im Schnittgrün- und Blumengroßhandel übliche Art und wird in Rechnung gestellt.
  2. Käufer im Geltungsbereich der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Deutsche Verpackungsverordnung – Verpack V), die auf die Rückgabe der Verpackung verzichten und selbst dafür sorgen, daß sie stofflich wiederverwertet oder ordnungsgemäß bei einem Entsorgungsunternehmen entsorgt wird, vergüten wir die Leistung als Entsorgungsvergütung. Damit sind alle Kosten der Entsorgung abgegolten. Der Käufer kann verpflichtet werden, ein Entsorgungsunternehmen unserer Wahl zu beauftragen.

8. Zahlungsbedingungen

  1. Eine Zahlung gilt zu dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem wir über den Geldbetrag verfügen können.
  2. Alle Rechnungen sind, sofern nicht anders auf der Rechnung vermerkt, sofort bei Lieferung und ohne Abzug netto Kasse fällig.
  3. Werden die Zahlungsziele nicht eingehalten, kommt der Käufer nach deren Ablauf ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall berechnen wir Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz der Deutschen Bundesbank.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, ganz oder teilweise von Lieferverträgen zurückzutreten und alle Lieferungen, auch laufende, einzustellen.
  5. Die Übernahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel werden nicht akzeptiert. Der Käufer kann gegen unsere Forderung nur aufrechnen oder diese ganz oder teilweise zurückhalten oder mindern, wenn die Gegenforderung des Käufers, derentwegen das Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung bzw. Minderung geltend gemacht wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vergangener oder künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Er muß jedoch seinerseits den Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware sichern.
  3. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt, bis zum völligen Ausgleich unserer gesamten, aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab.
  4. Auf unser Verlangen hin hat derb Käufer seine Abnehmer über die Abtretung zu unterrichten und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, damit wir eine Offenlegung der Abtretung und/oder Einziehung der uns abgetretenen Forderung vornehmen können.
  5. Eine Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Von Pfändung der Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu benachrichtigen und er Dritte ist unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Ware hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen.

10. Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort unserer jeweiligen Niederlassung.
  2. Erfüllungsort für Zahlungen ist Hamburg.

11. Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Streitigkeiten – auch für Klagen im Urkunden- oder Scheckprozeß – wird bei Vollkaufleuten der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
  2. Für alle Verträge, auch mit ausländischen Käufern, gilt deutsches Recht. Ausgenommen hiervon ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

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Mitglied im Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels e.V.

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Phone  (040) 655 980 0 
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